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Abschaffung Eigenmietwert: Diese Konsequenzen sollten Sie kennen

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben in den letzten Monaten davon gehört:

Der Eigenmietwert wird in der Schweiz abgeschafft.

Vielleicht geht es Ihnen ähnlich. Sie haben von den Abstimmungsergebnissen gelesen, etwas im Bekanntenkreis gehört oder erste Einschätzungen von Experten gesehen. Gleichzeitig bleibt eine gewisse Unsicherheit. Denn viele Eigentümer fragen sich aktuell, welche Konsequenzen die Abschaffung des Eigenmietwertes konkret für ihr Eigenheim hat. 

Sie fragen sich:

  • Was bedeutet diese Veränderung für meine finanziellen Verhältnisse?
  • Was bedeutet diese Veränderung für mein Eigenheim?
  • Hat das Abstimmungsergebnis Auswirkungen auf geplante Investitionen, wie beispielsweise den Ersatz einer Terrasse?

Genau diese Fragen möchten wir in diesem Beitrag aufgreifen. Einfach verständlich erklärt und aus der Sicht eines Unternehmens, das regelmässig mit Renovationsprojekten zu tun hat.

Abschaffung Eigenmietwert: Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick

Die Abschaffung des Eigenmietwertes bringt einige Veränderungen mit sich, die auf den ersten Blick nicht immer offensichtlich sind.

Zu den wichtigsten Konsequenzen gehören:

  • Wegfall des Eigenmietwertes als steuerbares Einkommen
  • Gleichzeitiger Wegfall zentraler Steuerabzüge
  • Grundlegender Systemwechsel in der Besteuerung von Wohneigentum

Genau diese Kombination macht das Thema für viele Eigentümer aktuell relevant und gleichzeitig nicht ganz verständlich.

Was sich mit der Abschaffung des Eigenmietwertes konkret verändert

Beginnen wir mit dem Grundprinzip: Heute wird der sogenannte Eigenmietwert als Einkommen versteuert. Das bedeutet vereinfacht: Eigentümer versteuern einen fiktiven Betrag dafür, dass sie in den eigenen vier Wänden wohnen.

Mit der Abstimmung vom 28. September 2025 hat die Schweiz entschieden, dieses System abzuschaffen. Künftig entfällt dieses fiktive Einkommen vollständig. Das klingt auf den ersten Blick für viele Eigentümer positiv. Und das ist es in gewissen Fällen auch. Doch wie so oft lohnt sich ein genauerer, differenzierter Blick. Denn nicht jeder Eigentümer dürfte sich gleichermassen über die Änderung freuen.

Eine der wichtigsten Konsequenzen: Wegfall von Steuerabzügen

Eine der zentralen Konsequenzen der Abschaffung des Eigenmietwertes betrifft die heutigen Steuerabzüge. Mit dem neuen System entfallen neben dem Eigenmietwert auch steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die für viele Eigentümer in der Vergangenheit relevant waren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unterhaltskosten
  • Renovationen
  • werterhaltende Investitionen
  • Schuldzinsen auf Hypotheken

Diese Kosten können heute – je nach Situation – vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Künftig ist das nicht mehr möglich. Oder um die Konsequenzen konkret zu benennen: Investitionen ins Eigenheim werden steuerlich deutlich weniger begünstigt als heute.

Wer profitiert und wer eher nicht?

Die Auswirkungen sind nicht für alle Eigentümer gleich.

Ein Beispiel:

Wer sein Eigenheim bereits weitgehend amortisiert hat und kaum Unterhaltskosten geltend macht, kann von der Abschaffung profitieren. Die Steuerbelastung sinkt, weil der Eigenmietwert wegfällt.

Anders sieht es bei Eigentümern aus, die regelmässig investieren oder grössere Investitionen planen. Dazu gehören:

  • Renovationen
  • grössere Unterhaltsarbeiten

Für diese Investitionen fällt künftig ein wichtiger steuerlicher Vorteil weg.

Abschaffung Eigenmietwert: Ab wann gelten die Änderungen?

Egal ob man sich über den Entscheid freut oder sich gegen die Vorlage geäussert hat, gibt es einen entscheidenden Punkt, der oft unterschätzt wird:

Die neue Regelung tritt nicht sofort in Kraft. Der Systemwechsel wird per 1. Januar 2029 in Kraft treten. Bis dahin bleibt das heutige System bestehen.

Das bedeutet:

  • Steuerabzüge sind weiterhin möglich
  • Investitionen können noch steuerlich optimiert realisiert werden

Warum die Übergangsphase bis 2029 besonders relevant ist

Diese Übergangszeit bis ins Jahr 2029 ist aus unserer Sicht für Eigentümer sehr interessant. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Änderungen bereits beschlossen und bekannt sind, das alte System aber noch gilt.

Das räumt Eigentümern wie Ihnen die Möglichkeit ein, ihre geplanten Investitionen zu überdenken und nochmals bewusst zu entscheiden, ob und wenn ja, der für Sie richtige Zeitpunkt für die Investition da ist. Fest steht: Eigentümer, die ohnehin demnächst eine grössere Investition geplant hätten, werden wohl darauf achten, diese noch möglichst vor dem Systemwechsel auszuführen.

Was das konkret für Ihr Umbauprojekt oder den Terrassenersatz bedeutet

Vielleicht tragen Sie den Gedanken ebenfalls schon länger mit sich herum, dass Sie Ihr Eigenheim umbauen möchten oder Ihre in die Jahre gekommene Holzterrasse ersetzen möchten.

In der Praxis erleben wir oft genau diesen Moment: Man weiss, dass etwas gemacht werden sollte, schiebt die Entscheidung aber noch etwas hinaus. Mit einem Blick auf die aktuellen Veränderungen lohnt sich jedoch eine zusätzliche Überlegung. Denn eine Terrassensanierung gilt heute beispielsweise in vielen Fällen als Unterhaltsmassnahme und kann steuerlich berücksichtigt werden.

In Zukunft fällt dieser Vorteil weg. Oder anders formuliert: Die gleiche Investition kann heute unter Umständen steuerlich optimiert realisiert werden, während sie in einigen Jahren vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Praxistipp

Branchenexperten erwarten, dass die Nachfrage nach etablierten KMU und Bauunternehmen bis zur Systemumstellung deutlich zunehmen wird. Wer frühzeitig plant, verschafft sich einen klaren Vorteil.

Empfehlenswert ist es, gewünschte Unternehmen möglichst früh zu kontaktieren oder Sanierungsvorhaben wenn möglich in die Neben- oder Zwischensaison zu legen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition vom bevorzugten Partner mit der nötigen Sorgfalt und Fachkompetenz umgesetzt wird – ohne Abstriche bei Qualität oder Ausführung.

Denn eines ist klar: Eine gut geplante Sanierung ist eine langfristige Investition in Ihr Zuhause. Es lohnt sich, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ein Gedanke zum richtigen Zeitpunkt

Trotz all diesen Änderungen geht es nicht darum, Entscheidungen zu überstürzen. Und es geht auch nicht darum, jede Investition vorzuziehen. Aber es lohnt sich in der aktuellen Situation mehr denn je, den Zeitpunkt bewusst zu wählen. Denn selten gibt es Situationen, in denen politische Veränderungen so direkt Einfluss auf Bau- und Renovationsprojekte, sowie die damit verbundenen Kosten beziehungsweise steuerlichen Optimierungspotenziale haben.

Fazit: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Wer die Konsequenzen kennt, kann besser entscheiden

Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist Tatsache. Sie bringt für Eigentümer Vorteile mit sich. Gleichzeitig entstehen neue Konsequenzen, die ebenfalls viele Eigentümer betreffen.

Wer diese Zusammenhänge versteht, kann:

  • den richtigen Zeitpunkt wählen
  • langfristig besser planen
  • für sich die richtige Entscheidung treffen.
  • die gewünschten Handwerker frühzeitig anfragen und Zeit für die Realisierung reservieren

Genau darum geht es aus unserer Sicht.

Beratung anfragen

Wenn Sie sich fragen, ob Ihr Umbauprojekt oder Ihre Terrassensanierung aktuell sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich. Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen realisierten Projekten können wir gut einschätzen, welche Lösung zu Ihrer Situation passt – technisch, gestalterisch und auch im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie gerne von der ersten Idee bis zum behaglichen Wohnraum, der Ihnen langfristig Freude bereitet. Hier geht es zum Kontakt.

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Kontakt

Werner Zemp
Gründer & Inhaber
Tel: 041 480 34 66Mail schreiben

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Werner Zemp
Geschäftsführer 
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