Geschäftsführer
FORMARE GmbH
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben in den letzten Monaten davon gehört:
Der Eigenmietwert wird in der Schweiz abgeschafft.
Vielleicht geht es Ihnen ähnlich. Sie haben von den Abstimmungsergebnissen gelesen, etwas im Bekanntenkreis gehört oder erste Einschätzungen von Experten gesehen. Gleichzeitig bleibt eine gewisse Unsicherheit. Denn viele Eigentümer fragen sich aktuell, welche Konsequenzen die Abschaffung des Eigenmietwerts konkret für ihr Eigenheim hat. Sie fragen sich:
Genau diese Fragen möchten wir in diesem Beitrag aufgreifen. Einfach verständlich erklärt und aus der Sicht eines Unternehmens, das regelmässig mit Renovationsprojekten zu tun hat.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt einige Veränderungen mit sich, die auf den ersten Blick nicht immer offensichtlich sind.
Zu den wichtigsten Konsequenzen gehören:
Genau diese Kombination macht das Thema für viele Eigentümer aktuell so relevant und gleichzeitig nicht ganz verständlich.
Beginnen wir mit dem Grundprinzip: Heute wird der sogenannte Eigenmietwert als Einkommen versteuert. Das bedeutet vereinfacht: Eigentümer versteuern einen fiktiven Betrag dafür, dass sie in den eigenen vier Wänden wohnen.
Mit der Abstimmung vom 28. September 2025 hat die Schweiz entschieden, dieses System abzuschaffen. Künftig entfällt dieses fiktive Einkommen vollständig. Das klingt auf den ersten Blick für viele Eigentümer positiv. Und das ist es in gewissen Fällen auch. Doch wie so oft lohnt sich ein genauerer, differenzierter Blick. Denn nicht jeder Eigentümer dürfte sich gleichermassen über die Änderung freuen.
Eine der zentralen Konsequenzen der Abschaffung des Eigenmietwerts betrifft die heutigen Steuerabzüge.
Mit dem neuen System entfallen neben dem Eigenmietwert auch steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die für viele Eigentümer relevant sind.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Kosten können heute – je nach Situation – vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Künftig ist das nicht mehr möglich. Oder um die Konsequenzen konkret zu benennen: Investitionen ins Eigenheim werden steuerlich deutlich weniger begünstigt als heute.
Die Auswirkungen sind nicht für alle Eigentümer gleich.
Ein Beispiel:
Wer sein Eigenheim bereits weitgehend abbezahlt hat und kaum Unterhaltskosten geltend macht, kann von der Abschaffung profitieren. Die Steuerbelastung sinkt, weil der Eigenmietwert wegfällt.
Anders sieht es bei Eigentümern aus, die regelmässig investieren oder grössere Investitionen planen. Dazu gehören:
Für diese Investitionen fällt künftig ein wichtiger steuerlicher Vorteil weg.
Unabhängig davon, ob man sich über den Entscheid freut oder gegen diese Veränderung gestimmt hat, gibt es einen entscheidenden Punkt, der oft unterschätzt wird:
Die neue Regelung gilt nicht sofort. Der Systemwechsel wird voraussichtlich frühestens ab 2028 umgesetzt, wobei erste Kantone bereits einen Aufschub bis ins Jahr 2030 gefordert haben.
Bis dahin bleibt das heutige System wie bis anhin bestehen.
Das bedeutet:
Diese Übergangszeit ist aus unserer Sicht für Eigentümer sehr interessant. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Änderungen bereits beschlossen sind, das alte System aber noch gilt.
Das räumt Eigentümern wie Ihnen die Möglichkeit ein, ihre geplanten Investitionen zu überdenken und nochmals bewusst zu entscheiden, ob und wenn ja, wann der für Sie richtige Zeitpunkt ist. Fest steht: Eigentümer, die ohnehin demnächst eine grössere Investition geplant hätten, werden wohl darauf achten, diese noch möglichst vor dem Systemwechsel auszuführen.
Vielleicht tragen Sie den Gedanken ebenfalls schon länger mit sich herum, dass Sie Ihr Eigenheim umbauen möchten oder Ihre in die Jahre gekommene Holzterrasse ersetzen möchten.
In der Praxis erleben wir oft genau diesen Moment: Man weiss, dass etwas gemacht werden sollte, schiebt die Entscheidung aber noch etwas hinaus. Mit einem Blick auf die aktuellen Veränderungen lohnt sich jedoch eine zusätzliche Überlegung. Denn eine Terrassensanierung gilt heute beispielsweise in vielen Fällen als Unterhaltsmassnahme und kann steuerlich berücksichtigt werden.
In Zukunft fällt dieser Vorteil weg. Oder anders formuliert: Die gleiche Investition kann heute unter Umständen steuerlich optimiert umgesetzt werden, während sie in einigen Jahren vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Trotz all diesen Änderungen geht es nicht darum, Entscheidungen zu überstürzen. Und es geht auch nicht darum, jede Investition vorzuziehen. Aber es lohnt sich in der aktuellen Situation mehr denn je, den Zeitpunkt bewusst zu wählen. Denn selten gibt es Situationen, in denen politische Veränderungen so direkt Einfluss auf Bau- und Renovationsprojekte sowie die damit verbundenen Kosten beziehungsweise steuerlichen Optimierungspotenziale haben.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist Tatsache. Sie bringt für Eigentümer Vorteile mit sich. Gleichzeitig entstehen neue Konsequenzen, die ebenfalls viele Eigentümer betreffen.
Wer diese Zusammenhänge versteht, kann:
Genau darum geht es aus unserer Sicht.
Wenn Sie sich fragen, ob Ihr Umbauprojekt oder Ihre Terrassensanierung aktuell sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich. Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen realisierten Projekten können wir gut einschätzen, welche Lösung zu Ihrer Situation passt – technisch, gestalterisch und auch im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie gerne von der ersten Idee bis zum behaglichen Wohntraum, der Ihnen langfristig Freude bereitet. Hier geht es zum Kontakt.

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